Live-Ticker!

Harmonisierungsrichtlinie für Persönliche Assistenz​

Im Moment bewegt sich viel im Assistenzbereich.

Die letzten 25 Jahre gab es viele Arbeitsgruppen, Diskussionen, Pilotprojekte und interessante Überlegungen rund um Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung.

Ein großes Problem dabei war (und ist), dass in jedem Bundesland andere Gesetze herrschen, und die Persönliche Assistenz an verschiedene Voraussetzungen geknüpft ist.

Dem hat nun Minister Rauch ein Ende gesetzt und eine Harmonisierungsrichtlinie herausgegeben.

Bild: Georg Hochmuth (APA)

Die 16 Seiten der Harmonisierungsrichtlinie haben nicht nur Freude ausgelöst,
sondern vor allem viele Fragen aufkommen lassen.

Leider waren nicht viele Stakeholder bei der Ausarbeitung mit eingebunden, und so spießt sich Theorie und Praxis nun auch hier, wenngleich wir jedenfalls die Öffnung von Persönlicher Assistenz für alle Menschen mit Behinderung (ab einem Grad der Behinderung von 50%) begrüßen.

In Zukunft wollen wir Euch hier über die Harmonisierungsrichtlinie und die weiteren Schritte updaten und die wichtigsten Diskussionspunkte zusammentragen, damit Ihr Euch selber ein Bild machen könnt.

Auf einen Blick:

Die Harmonisierungs-Richtlinie

Hier könnt ihr sie im Originaltext als PDF nachlesen.

Die Richtlinie in einfacher Sprache

Hier ist die Übersetzung in Einfacher Sprache.

Stellungnahme unserer Geschäftsführung

DSA Valerie Clarke, MSM spricht über die Richtlinie.

Stellungnahme unserer Kolleg*innen

Unsere Kolleg*innen aus Oberösterreich schreiben über die Richtlinie.

Die Richtlinie in Gebärdensprache

Hier findet ihr ein Video über die Richtlinie in Gebärdensprache.

Per Stand OKTOBER 2023

Niederösterreich

Im Mai wurde in der Landesregierung vereinbart, dass es im Oktober ein Gespräch geben soll zur Harmonisierungsrichtlinie. Dieses hat bis dato nicht stattgefunden. Die Verlängerungsanträge sollen ident wie zum vergangenen Jahr abgegeben werden.

Burgenland

Burgenland hat leider bis dato keine Gespräche mit den Trägern geführt – von einer Kundin wissen wir, dass das Land Burgenland die AssistenznehmerInnen drängt, ins Arbeitgebermodell zu gehen oder bei der Land Soziale Dienste GmbH die Assistenten zu holen.

Vorarlberg

Vorarlberg ist derzeit in der Modell Region und sehr aktiv bei der Ausarbeitung der Umsetzung. Hat aber noch nichts umgesetzt bisher und will das aber noch unbedingt heuer (2023) starten. Die Servicestelle und die MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz (die sich mit der mobilen Hilfe Vorarlberg zusammengeschlossen haben), haben nun gemeinsam ein Prozesshandbuch geschrieben, wo alle Themen wie Antragstellung, Bedarf, Anstellungsmanagement, etc. drinnen festgehalten werden. Die Bedarfserhebung wird von der Servicestelle gemacht, aber nicht mehr dem Land weitergeleitet – dem Land wird nur die Anzahl der errechneten Stunden mitgeteilt – diese erhöhen sich von 90 Stunden bisheriger Freizeit Assistenz auf bis zu 300 Stunden. Die Erweiterung der Zielgruppen ist erst für später geplant als partizipativer Prozess. Sie bleiben beim Kollektivvertrag Vorarlberg für Gesundheits- und Sozialberufe – lehnen sich aber weitest an den SWÖ an.

Oberösterreich

Oberösterreich hat gerade vor kurzem nach dem Finanzausgleich der Länder beschlossen, nicht mitzumachen und sich Geld vom Bund zu holen. Somit ist nach vielen Vorbereitungsarbeiten aller Anbieter wieder der gleiche Stand wie davor und es bleibt im Moment beim alten System.

Salzburg

Seit 1.9 wird eine Erschwernis und Schmutzzulage vom Land ausbezahlt! Dafür wurde zwar schon lange gekämpft, aber nun wurde es sehr leise eingeführt. Das Land zahlt derzeit 25,57 EUR brutto für eine Assistenz Stunde – Träger kriegen ca 34 EUR weil die Admin abgegolten wird. In Summe haben ca. 60 Personen in Salzburg nun PA. Es steht aber dezidiert im neuen Fördervertrag, dass es eine Pflegegeldergänzung ist und der Mehrbedarf jedenfalls aus dem Pflegegeld zu zahlen ist. Im Selbsteinschätzungsbogen kommen keine einzelnen Stunden mehr zum Einsatz – es muss nur eine Gesamtstundenanzahl angegeben werden. Die PA ist bisher auch kognitiv beeinträchtigten Personen und psychisch Kranken offen gestanden, ab November gibt es neue Förderrichtlinien – es bleibt spannend.

Von den anderen Bundesländern ist uns leider im Moment keine Information bekannt.

Diese Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.