Persönliche Assistenz

„Persönliche Assistenz“ soll Personen mit körperlicher Beeinträchtigung in die Lage versetzen, durch bezahlte Hilfe ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen. Eine „Persönliche Assistenz“ in der gewohnten Umgebung der Assistenznehmerin und des Assistenznehmers ermöglicht die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer erhalten jene Unterstützung, die sie befähigen, ihr Leben nach eigenen individuellen Wünschen zu gestalten. Sie bestimmen selbst über die Art und Umfang Ihres Unterstützungsbedarfs.

Ablauf

1

Informationsgespräch

Wir laden Sie zu einem Gespräch zu uns ein oder besuchen Sie zuhause.

2

Detailplanung

Gemeinsam erstellen wir Ihr persönliches Wunschprofil. Anhand dessen wählen wir passende MitarbeiterInnen aus unserem Assistenzpool aus und senden Ihnen Lebensläufe zu. Sie entscheiden in aller Ruhe, wen Sie kennenlernen möchten.

3

Kennenlerndienst

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre/n ausgewählte/n AssistentIn für zwei Stunden vorab unverbindlich kennen zu lernen.

4

Sie entscheiden

über den Verlauf der weiteren Zusammenarbeit: Sie leiten ihre AssistentInnen an und bestimmen Zeit, Dauer, Ort, Art und Ablauf unserer Assistenzleistung. Ihr Team von Assistenz24 kann auch jederzeit geändert und neu zusammengestellt werden.

Sie leiten Ihre Assistentinnen und Assistenten an. Sie bestimmen Zeit, Dauer, Intensität, Ort, Art und Ablauf der Assistenzleistung. Ihre Flexibilität ist uns wichtig: Auch nach Zusammensetzung Ihres Assistenzteams unterstützen wir Sie bei allen Anliegen. Sie haben bei uns keinen Vertrag. Es gibt keine Mindestabnahme oder Abnahmedauer. Auch außerhalb unserer Bürozeiten (Mo-Fr. von 09-16 Uhr) helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wie wir Sie unterstützen

Um Ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen, werden unsere AssistentInnen Sie in folgenden Bereichen unterstützen:

Persönliche Assistenz im Videoformat

Im folgenden Video erklären wir Ihnen den Ablauf der persönlichen Assistenz in Gebärdensprache.

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Persönliche Assistenz in Wien und Niederösterreich

Wenn Sie die Pflegegeldergänzungsleistung bewilligt haben, können Sie unsere Assistenzdienstleistung in Anspruch nehmen.
 

Die Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) ist eine finanzielle Unterstützung des Fonds Soziales Wien (FSW) für Menschen mit körperlicher Einschränkung. Sie wird zusätzlich zum Pflegegeld ausbezahlt und ist ausschließlich für die Finanzierung der eigenen Persönlichen Assistenz angedacht. Die Höhe der seit 2008 zur Verfügung stehende Leistung, wird anhand Ihrer Pflegestufe und Ihres individuellen Assistenzbedarfs bemessen. Die Fördersumme wird direkt an Sie ausbezahlt. Mit der PGE haben Sie dann die Möglichkeit Assistenzdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, oder sich selbst im Arbeitgebermodell zu organisieren. Auch eine Mischform ist möglich. Geregelt ist die Persönliche Assistenz im Wiener Chancengleichheitsgesetz (CGW) § 14. Es besteht kein Rechtsanspruch. (Quelle: Stadt Wien, MA24 – Gesundheits- und Sozialplanung (2015) Wiener Sozialbericht 2015. S. 206)

  • mind. Pflegestufe 3
  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
  • Sie leben im eigenen Haushalt
  • Sie haben eine österreichische Staatsbürgerschaft oder sind aus dem EWR-Raum
  • Sie verfügen über eine hohe Selbstverwaltungskompetenz

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und darüber hinaus.

Sie können unsere Assistenzdienstleistung in Niederösterreich in Anspruch nehmen.

Die Förderung „Persönliche Hilfe“ ist eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich für Menschen mit körperlicher Einschränkung ab Pflegestufe 5. Die Höhe der Leistung ist abhängig von Ihrer Pflegestufe. Um die Persönliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag gestellt werden. Es darf kein Anspruch auf gleiche oder ähnliche Leistungen bestehen. Die Förderung wird nicht direkt an Sie ausbezahlt. Geregelt ist die Persönliche Hilfe im § 34 NÖ Sozialhilfegesetz (NÖ SHG), LGBl. 9200 idgF. Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch.

(Quelle: WKO Mai, 2016)

  • körperliche Behinderung mit mind. Pflegestufe 5
  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Niederösterreich
  • Sie leben im eigenen Haushalt oder in einer Hausgemeinschaft
  • Sie haben eine österreichische Staatsbürgerschaft oder sind aus dem EWR-Raum
  • Sie verfügen über eine hohe Selbstverwaltungskompetenz

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung und darüber hinaus.

Mischmodell

Im Mischmodell können mehrere Dienstleister / Träger oder auch das Arbeitgebermodell mit einem Dienstleister „gemischt“ werden. Wir freuen uns, Sie auch auf diesem Weg begleiten zu dürfen.

Ablauf Mischmodell

1

Kennenlernen

Sie machen sich einen Ersttermin zu einem Kennenlernen mit unseren MitarbeiterInnen aus.

2

Suche MitarbeiterInnen

Wir suchen nach Ihren Wunschkriterien geeignete MitarbeiterInnen

3

Kennenlerndienst

Sie lernen diese kennen und können sich entscheiden, ob Sie diese in Ihr Team aufnehmen wollen.

4

Sie entscheiden

Nach 3 Monaten der Zusammenarbeit (und einer monatlichen Mindestabnahme von 10 Stunden pro Monat) steht es Ihnen frei, diese Assistentinnen in Ihre Arbeitgebermodell zu übernehmen, die Einwilligung der AssistentInnen vorausgesetzt.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Noch Fragen?

Bei Fragen, Unklarheiten oder Interesse an einem persönlichen Erstgespräch,  zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren! Unsere individuelle Persönliche Assistenz kann in unterschiedlichem Ausmaß erfolgen. Von einmaligen Aufträgen wie beispielsweise unserer Begleitung bei einem Amtsweg oder Mithilfe beim Einkauf, bis hin zu einem regelmäßig geplanten Assistenzteam – wir passen den Leistungsumfang an Ihre Bedürfnisse an!

Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Persönliche Assistenz soll Personen mit körperlicher Beeinträchtigung in die Lage versetzen, durch bezahlte Hilfe ein selbständiges und unabhängiges Leben zu führen. Eine „Persönliche Assistenz“ in der gewohnten Umgebung der Assistenznehmerin und des Assistenznehmers ermöglicht die bedarfsgerechte, selbstbestimmte, selbstorganisierte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.

Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer erhalten jene Unterstützung, die sie befähigen, ihr Leben nach eigenen individuellen Wünschen zu gestalten.
Sie bestimmen selbst über die Art und Umfang Ihres Unterstützungsbedarfs.

Assistenzdienste werden in folgenden Lebensbereichen durchgeführt:

  • Körperpflege / Grundbedürfnisse
  • Haushalt
  • Mobilität
  • Freizeit und kulturelle Aktivitäten
  • Zur Erhaltung der Gesundheit
  • Zur Unterstützung bei der Kommunikation

Die Assistenzdienstleistungen der Assistenz24 sind in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark verfügbar.