Beeinträchtigung – Behinderung – Benachteiligung

Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang und vor allem auch in der Arbeit mit Menschen, die an kognitiven, körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen leiden, die unterschiedlichen Definitionen der oben genannten Begrifflichkeiten. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation, werden eben diese drei Ebenen differenziert, wobei eine Beeinträchtigung (“disability”) eine Funktions- und Aktivitätseinschränkung in der Alltagsbewältigung beschreibt, die sich durch diverse Unfallfolgen ergeben kann. Eine Behinderung (“impairment”) wird definiert als eine anatomische, physiologische oder auch psychische Funktionsstörung des gesamten oder partiellen Organismus. Ein “Handicap”, auch Benachteiligung benannt, subsumiert vor allem den sozialen Aspekt, der das “Nicht-Erfüllen-können” einer angemessenen Rolle innerhalb der Gesellschaft beschreibt. Es wird daraus ersichtlich, dass sich die WHO nicht ausschließlich an den gesundheitlichen Aspekten der betroffenen Personen orientiert. Das Defizit sollte nicht im Vordergrund stehen. Einschränkungen finden daher nicht nur an der Person selbst, sondern auch in seinem näheren und gesellschaftlichen Umfeld statt.

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